Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH

1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH
(VHS Geesthacht), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS Geesthacht. Insoweit tritt die VHS Geesthacht nur als Vermittlerin auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Internetanmeldeformular der VHS). Erklärungen der VHS Geesthacht genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS Geesthacht zustande oder aber dadurch, dass die Drei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die
VHS Geesthacht das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben,
so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS Geesthacht eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der
VHS Geesthacht als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS Geesthacht namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS Geesthacht. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die VHS Geesthacht darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS Geesthacht.
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Die Kosten für Rücklastschriften werden der Vertragspartnerin in Rechnung gestellt. Die Kosten für Mahnschreiben werden der Vertragspartnerin mit 5,00 € für die erste Mahnung und mit 5,00 € für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt.
(4) Folgende Personen können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen, sofern die Veranstaltung eine Ermäßigung vorsieht:
Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) und SBG XII (Sozialhilfe) oder Wohngeldberechtigte. Ermäßigungen müssen für jedes Semester neu beantragt werden. Eine rückwirkende Gewährung erfolgt nicht.

5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte
Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die VHS Geesthacht kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS Geesthacht nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS Geesthacht
(1) Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS Geesthacht vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Abweichend hiervon kann die VHS Geesthacht auf einen Rücktritt verzichten, wenn zwischen ihr und der Vertragspartnerin eine Aufzahlung und / oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Erhöht sich die Teilnehmerzahl nach Festlegung der Aufzahlung, bleibt das erhöhte Entgelt  bestehen.
(2) Die VHS Geesthacht kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS Geesthacht nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Die VHS Geesthacht wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, umgehend informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von zehn Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS Geesthacht unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten und Gebühren sowie eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die VHS Geesthacht kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS Geesthacht,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder  weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. (Grundsätzlich darf in den Unterrichtsräumen nicht geraucht und keine alkoholischen Getränke zu sich genommen werden. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Handys sind während des Unterrichts ab- bzw. stumm zu schalten. Findet die Veranstaltung in nicht VHS-eigenen Räumen statt, sind die jeweils gültigen Hausordnungen einzuhalten.) 

Statt einer Kündigung kann die VHS Geesthacht die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS Geesthacht wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die VHS Geesthacht auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40,00 € trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.
(5) Rücktrittsbedingungen zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht:
Die Rücktrittsfrist endet sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Rücktritt muss der VHS-Geschäftstelle schriftlich mitgeteilt werden. Hinweise an die Kursleitung werden nicht akzeptiert. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, ist die Vertragspartnerin zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Maßgebend für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der VHS Geesthacht.
Das Entgelt wird bei fristgerechter schriftlicher Kündigung in voller Höhe zurückerstattet.
Das Rücktrittsrecht für Bildungsurlaube und Veranstaltungen, die mit Kooperationspartnern oder im Auftrag eines dritten Kostenträgers durchgeführt werden, wird im Einzelfall gesondert geregelt und wird in der Veranstaltungsankündigung aufgeführt.

8. Prüfungen und Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht wurden. Ein Versand erfolgt nur bei Vorauszahlung der Portogebühren.

9. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS Geesthacht sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Geesthacht schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS Geesthacht aufzurechnen, wird ausgeschlossen,
es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die VHS Geesthacht sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS Geesthacht ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

Stand 17. November 2011

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerru­fen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unse­rer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH
Neuer Krug 33
21502 Geesthacht
Fax: 04152/88 62 94
Email: info@vhs-geesthacht.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfan­genen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die emp­fangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in ver­schlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die ver­traglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Wi­derruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, be­vor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung