Außerschulische Lern- und Hausaufgabenhilfe
Monika Kulow
Dieses Angebot richtet sich an Geesthachter Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen. Die Betreuer/innen unterstützen individuell bei den Hausaufgaben und bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten. Die VHS Geesthacht bietet Lernhilfen z.B. in Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik und Geschichte.
Bei großer Teilnehmerzahl werden nur Schüler/innen der
Grund- und Hauptschulen aufgenommen.
Information: Monika Kulow, Tel.: 0 41 76 / 81 07
Teilnahmegebühr: € 5,00 pro Monat
Unterstützt durch Vattenfall
O81001
Mo. - Do., 14:15 - 15:45 Uhr, Buntenskampschule, € 20,00
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Konzentriert und stressfrei Lernen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10
Jens Dürkop
Anleitung zum selbstständigen Lernen und zur Entspannung, Wege zur Förderung der Konzentration und Motivation.
Bitte mitbringen: Collegeblock, Schreibzeug und Buntstifte.
Unbeaufsichtigte Mittagspause von 12:00 - 13:00 Uhr.
1,50 € Materialkosten, an den Dozenten zu zahlen.
O82001
Sa., 03.03.12, 9:00 - 14:30 Uhr, VHS, € 16,00
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Locker in die Klassenarbeit für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10
Jens Dürkop
Tipps und Tricks für die erfolgreiche Bewältigung von Klassenarbeiten.
Bitte mitbringen: Collegeblock, Schreibzeug und Buntstifte.
Unbeaufsichtigte Mittagspause von 12:00 - 13:00 Uhr.
7 € Materialkosten an den Dozenten zu zahlen
O82002
Sa., 21.04.12, 9:00 - 14:30 Uhr, VHS, € 16,00
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Lernförderung/Nachhilfe als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche
Die VHS Geesthacht bietet von der Grundschule bis zur Oberstufe individuellen Einzelunterricht in Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Wirtschaft/Politik, Geschichte, Geographie und in weiteren Fächern auf Anfrage an. Der Förderunterricht kann in Kooperation mit der Schule der
Schüler/innen vor Ort in der Schule oder in der VHS Geesthacht stattfinden.
Der Antrag auf Übernahme der Kosten kann beim zuständigen Jobcenter, beim örtlichen Sozialamt oder beim Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises gestellt werden. Eine Bescheinigung über den Bedarf der Lernförderung durch eine Lehrkraft muss dem Antrag hinzugefügt werden.
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